Häufig ist gerade eine unzureichende Kommunikation der Auslöser für die Anspruchserhebung.

Das Fehlen klarer und überzeugender Informationen wird gerade dann als negativ empfunden, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist.

Motive für eine gerichtliche Auseinandersetzung sind:

Ärzte sollten dem Gespräch mit dem Patienten, seinen Angehörigen oder den Hinterbliebenen nicht ausweichen. Gespräche in derartigen Situationen sind Chefsache und sollten nicht auf nachgeordnetes Personal delegiert werden.

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